Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, übt scharfe Kritik am Überbeurteilungsverfahren bei der OVG-Stellenbesetzung:
„Die jüngsten Aussagen zur Überbeurteilung der Beigeladenen werfen erhebliche Fragen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens auf. Auf die Frage, wer konkret an der Erstellung dieser Überbeurteilung beteiligt war, die schließlich zur Bestbewertung geführt hat, bestätigten beide Zeugen, dass es sich um eine Form von „Teamarbeit“ gehandelt habe. Allerdings blieb unklar, wer diese Teamarbeit genau koordiniert und welche Kriterien angewandt wurden. Der Abteilungsleiter Herr H. führte aus, dass er sich fortlaufend mit Frau T. abgestimmt habe. Diese wiederum erklärte, auch andere Personen einbezogen zu haben, ohne jedoch genauer darzulegen, in welcher Form sie zu der Entscheidung beigetragen haben.
Besonders kritisch ist dabei die Tatsache, dass Frau T. die Anlassbeurteilung des Innenministeriums, die ausschließlich Bestnoten enthielt, weder überprüft hat noch Arbeitsproben oder andere objektive Kriterien zur Bewertung herangezogen wurden. Nach eigener Aussage habe es sich hierbei um eine „Übersetzungsarbeit“ gehandelt, deren objektive Grundlage allerdings von Frau T. nicht dargestellt werden konnte.
Politisch betrachtet ist ein solches Vorgehen äußerst problematisch. Bisher ist für uns nicht nachvollziehbar, wie das Instrument der Überbeurteilung angewandt wurde. Ohne klare Kriterien und nachvollziehbare Prüfungen entsteht Raum für subjektive Maßstäbe. Inwieweit dies dann wieder „Eignung, Leistung und Befähigung“ nach Art 33 II GG entspricht, ist unklar. Das Prinzip der Transparenz, das in Verwaltungsentscheidungen von zentraler Bedeutung ist, wird in dieser Form eindeutig verletzt. Ohne eine klare Dokumentation der Abläufe und die Berücksichtigung überprüfbarer Maßstäbe wird die Überbeurteilung zu einer undurchsichtigen „Black Box“.
Hinzu kommt, dass der Abteilungsleiter mehrfach betonte, sich an wesentliche Gespräche im Zusammenhang mit der Überbeurteilung – insbesondere nach Vorlage der eidesstattlichen Versicherung im Dezember 2023 – nicht mehr erinnern zu können. Dies wirft ein weiteres Schlaglicht auf die lückenhafte Dokumentation und den intransparenten Umgang mit wichtigen Entscheidungsprozessen. Notizen zu diesen Gesprächen existierten offenbar nicht mehr, und deshalb konnte nur auf die Schriftsätze verwiesen werden, die beim Oberverwaltungsgericht eingereicht wurden.
Dies ist – auch für die Mitbewerber – kein transparentes Verfahren. Eine klare und nachvollziehbare Entscheidungsfindung ist Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des Verfahrens. Vermeintliche „Teamarbeit“ darf nicht als Vorwand genutzt werden, um Verantwortlichkeiten zu verschleiern. Wir sind am Anfang des Untersuchungsausschusses und warten ab, was noch alles zu Tage kommt.“
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