top of page

Dr. Pfeil (FDP): „Die Bestenauslese im OVG-Besetzungsprozess wurde ad absurdum geführt!“

  • wahlkreis
  • 2. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit



Chef der Staatskanzlei äußert keine Bedenken gegen Möglichkeit der Einflussnahme durch unzuständigen CDU-Justiziar

Die Sitzung vom 1. April 2025 des Parlamentarischen Untersuchungssausschusses, der mögliche Verfahrensfehler im Besetzungsprozess des neuen OVG-Präsidenten aufdecken und aufarbeiten soll, war in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert: Dass sich fast alle am Verfahren Beteiligten persönlich kannten, ist schon längst kein Geheimnis mehr. Nun wurde bekannt, dass auch die stellvertretende Ministerpräsidentin die Bewerberin Frau J. aus ihrer Arbeit im Innenministerium kannte.

Von größerer Bedeutung ist aber die Tatsache, dass der in die Sitzung geladene Justiziar der CDU-Bundestagsfraktion Ansgar Heveling, der Frau J., die Duz-Freundin des Justizministers, ebenfalls persönlich kannte und ebenfalls duzte, mitteilte, dass er - angeblich aus eigenem Antrieb - einen der weiteren Bewerber, nämlich den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. G. tatsächlich telefonisch kontaktiert habe. Obwohl, wie er erklärte, er keinen intensiveren Kontakt zu Dr. G. habe, hat er diesen in einem Telefonat darum gebeten, dessen Bewerbung für die Position der Präsidentenstelle des OVG Münster zu überdenken. 

Als Begründung führte Heveling an, dass er fest davon überzeugt gewesen sei, dass eine Frau eine geeignetere Besetzung für vakante OVG-Präsidentenposition darstelle. Er erklärte, er wusste damals aus den Gesprächen, die es rund um die Besetzung gab, welche Personen in Betracht kämen. Außerdem teilte er mit, er habe gewusst, dass sich Frau J., die zu dem Zeitpunkt bereits das Abendessen mit Justizminister Limbach geführt hatte, ebenfalls dem Bewerberkreis als einzige Frau angehörte. Dem Bundesjustiziar war auch bekannt, dass Gespräche mit dem anderen Bewerber geführt wurden. Zudem, so erklärte er, habe er den Bundesrichter Dr. G. nach seiner Ansicht damals nicht als führenden Kandidaten im Rennen gesehen. 

Dr. Werner Pfeil, Sprecher der FDP-Fraktion im PUA „OVG-Besetzung“ erklärt dazu:

„Durch die gestrige Sitzung hat sich nun bestätigt, was wir die ganze Zeit vermutet haben. Das Verfassungsprinzip der Bestenauslese wurde im Bewerbungsprozess verletzt, denn die Einflussnahme unzuständiger dritter Personen wurde von der NRW-Staatskanzlei toleriert. Das Neutralitätsgebot für das gesamte Verfahren war zu bzw. ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben und wurde verletzt.  

Die in der Anhörung geäußerten Einschätzungen des Justiziars der CDU-Bundestagsfraktion finden nämlich keine Stütze in einem rechtsstaatlichen Auswahlverfahren. Zudem lag eine Auswertung der Bewerbungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Und fraglich ist zudem, ob die Bewerbung von Frau J., die am 13.09.2022 im Justizministerium einging, schon bei dem ersten Gespräch des Justiziars mit dem Bewerber Dr. G. vorgelegen hat. Es könnte also auch sein, dass diese Bewerbung noch gar nicht im Ministerium vorlag, als der Zeuge H. aus angeblich eigenem Antrieb mit dem anderen Kandidaten Dr. G. schon zur Rücknahme der Bewerbung telefonierte. Darin hat sich ein weiterer Skandal bestätigt!

Zudem erfolgte dies alles unstreitig nach einem Gespräch mit Minister Nathanael Liminski. Auf die Frage, wie er als Chef der Staatskanzlei diesen scheinbaren Versuch des Justiziars der CDU-Bundestagsfraktion, die Neutralität und Offenheit des Bewerbungsverfahrens zu untergraben, bewerte, erklärte Minister Liminiski lediglich, dass es ihm nicht zustünde, gegenüber einem Mitglied des Bundestages Bedenken zu äußern.

Damit wurde das Prinzip der Bestenauslese nicht nur missachtet. Es wurde von der Staatskanzlei billigend in Kauf genommen, dass Personen, die weder rechtlich noch tatsächlich etwas mit dem Verfahren zu tun haben, sich einmischten und damit das Prinzip der Bestenauslese ad absurdum geführt wurde.

Denn ohne zu wissen, wer tatsächlich der Beste oder die Beste war, hat der CDU-Bundesjustiziar als eine am Verfahren nicht zu beteiligende Person dem Bewerber Dr. G. nahegelegt, seine Bewerbung zu überdenken, weil seiner Meinung nach eine Frau besser geeignet sei.

Dabei ist erschreckend, dass die NRW-Staatskanzlei nichts unternommen hat, um ein verfassungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten und diese Einmischung einer am Verfahren nicht zu beteiligenden Person zu verhindern. Neutralität und Fairness sehen anders aus!

Wenn aber diese Einflussnahme einer nicht zu beteiligenden Person billigend in Kauf genommen und toleriert wurde, dann wurde auch das Ziel, nämlich die Rücknahme der Bewerbung von Dr. G. billigend in Kauf genommen, mit der Folge, dass man es begrüßt hätte, wenn die Duz-Freundin des Justizministers, Frau J, die einzige Bewerberin geworden wäre, denn dann hätte es keine Konkurrentenklage gegeben und wo kein Kläger, da kein Richter.“

 

Comments


bottom of page