Seit Monaten verspricht die Landesregierung, einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Bachelors der Rechtswissenschaften vorzulegen. Da bis heute nur auf den Koalitionsvertrag verwiesen wird, in der Sache aber nichts vorangeht, haben wir am 20.9.2023 unter TOP 7 den Antrag „Attraktivitätssteigerung und Modernisierung des Jura-Studiums – NRW braucht den integrierten Bachelor im Studium der Rechtswissenschaften“ (Drucksache 18/5832) eingebracht.
Wir wollen Nordrhein-Westfalen zu einem modernen und attraktiven Studienstandort machen, der den Bedürfnissen der Studierenden und der Zukunft gerecht wird. Die Einführung eines integrierten Bachelors entspricht einer sich ändernden Berufswelt, stellt eine Antwort auf die Notwendigkeiten der Zukunft dar und macht den akademischen Wert der universitären Studien- und Prüfungsleistungen, die die Studierenden erbracht haben, sichtbar.
Einige Vorteile eines integrierten Bachelors liegen auf der Hand:
- Erhöhung der Attraktivität des Jurastudiums für einen größeren Personenkreis
- Eröffnung eines alternativen Wegs in weitere Masterstudiengänge
- Schaffung neuer Aufbaustudiengänge im Bereich KI, Digitalisierung, Verwaltungsrecht etc
- Ermöglichung eines Quereinstiegs in andere Justizberufe
- Neue Karrieremöglichkeiten in der Wirtschaft oder im Öffentlichen Dienst.
Der Antrag wurde einstimmig von allen Fraktionen zu weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen, wo wir den Antrag weiter vorantreiben werden.
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